Nachlassgericht

Gerne dürfen Sie alle hier vorliegenden Muster und Beispiele frei verwenden

Das Nachlassgericht hat vielfältige Aufgaben. Dazu gehört jedenfalls nicht, wie allgemein angenommen wird, das Erbe aufzuteilen oder Pflichtanteile zu genehmigen oder abzulehnen. In Deutschland werden die Aufgaben eines Nachlassgerichtes von den jeweils zuständigen Amtsgerichten erledigt. In Baden-Württemberg ist dies anders, da fällt diese Aufgabe den Amts-Notaren zu.

Nachlassgericht und dessen Aufgaben:

  • Die sichere Hinterlegung von Testamenten (auch handschriftliche private Testamente)
  • Die Testamentseröffnung um den Erben die Aufteilung mitzuteilen. Alle Erben werden vom Nachlassgericht zur dieser Eröffnung eingeladen und ein Angestellter des Nachlassgerichts liest das Testament vor.
  • Die Erteilung des Erbscheines, diesen müssen Sie beantragen und er wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Mit diesem Erbschein können Sie allen Behörden gegenüber das Erbe nachweisen.
  • Falls ein Erbschein falsch ausgestellt oder erschlichen wurde durch falsche Angaben zieht das Nachlassgericht diesen wieder ein. Dazu ist es nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet.
  • Bei einer Ausschlagung muss man dies dem Nachlassgericht gegenüber erklären, weitere Ausführungen dazu finden Sie auf den speziellen Seiten.
  • Die so genannte Nachlasspflegschaft erlässt das Nachlassgericht, falls die Erbschaft gesichert werden muss.
  • Testamentsvollstreckern Zeugnisse auszustellen zur Berechtigung
  • Testamentsvollstreckern die unfähig sind, diese Tätigkeit wieder zu entziehen

 

[the_ad id=“452″]Das Nachlassgericht hat somit beim Erben und Vererben eine wichtige Funktion. Diese Arbeit muss man natürlich auch durch verschiedene Gebühren bezahlen. Für die verschiedenen Leistungen des Nachlassgerichts fallen auch unterschiedlich hohe Beträge an.