Gerne dürfen Sie alle hier vorliegenden Muster und Beispiele frei verwenden
Wenn der letzte Wille große Schulden beinhaltet, die den Wert des Erbes übersteigen, wird jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand dieses Erben ablehnen. Wenn Sie also Erbe eines handschriftlichen Testaments sind und ein solches Erbe antreten sollen, dann sind sie auf jeden Fall gut beraten, eine Ablehnung zumindest zu prüfen. Egal ob dies ein handschriftliches oder ein notarielles Testament ist. Sie haben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Die Ausschlagung muss ausdrücklich gegenüber dem Nachlassgericht oder in manchen Bundesländern auf einem Notariat vorgenommen werden. Ist der Erbe noch nicht volljährig, so kann der gesetzliche Vertreter das Erben stellvertretend ausüben. Wenn Sie das Erben ablehnen, tritt die weitere Erbfolge in Kraft, das heißt ihr Erbe wird jetzt berechtigt sein. Sollte dies ihr Kind sein, müssten Sie bei einer eigenen Ablehnung aufpassen, dass dieses Erbe für Ihre Kinder nicht zum Bumerang wird. Es ist ja eher wahrscheinlich, dass Sie in diesem Fall auch für Ihr Kind ablehnen werden. Dieses Erbe für die minderjährigen Kinder abzulehnen müssten Sie beim Familiengericht genehmigen lassen. Hierbei gibt es jedoch auch genaue gesetzliche Vorschriften. Annehmen müssen Sie es nicht ausdrücklich, wenn Sie berechtigt sind, können Sie das Erbe jederzeit übernehmen.
Erben ablehnen – Erbenhaftung
[the_ad id=“452″]
Als Erbe treten Sie in sämtliche Verpflichtungen des Erblassers in vollem Umfang ein. Sie haften für alle Schulden des Erblassers. Es gibt jedoch auch die rechtlichen Haftungsbeschränkungen, über deren Anspruch sollten Sie sich in solch einem Erbfall auf jeden Fall informieren. Außerdem entstehen ja auch noch Kosten für die Beerdigung und eventuell für eine Nachlassverwaltung sowie Unterhaltszahlungen, Vermächtnisse, Gebühren an Ämter, die Erbschaftssteuer usw. Sollten auch noch Pflichtteilsansprüche hinzukommen, kann es sich schon lohnen das Erben abzulehnen. Sie haben beim Ablehnen eines Erbes genug Zeit, um sich über das Erbe zu informieren und wissen in diesem Fall auch welche Haftung auf Sie zukommt.
Erben ablehnen – Nachlassinsolvenz
Um die Haftung bei Schulden zu beschränken kann man auch eine Nachlassinsolvenz beantragen. Alle Schuldner müssen hier in einem gewissen Zeitrahmen ihre Ansprüche anmelden und der Erbe weiß somit genau, was auf ihn zukommt. Dies wird auch die Entscheidung erleichtern, ob man das Erben ablehnen soll oder nicht.
Erben ausschlagen am Nachlassgericht
Das Ausschlagen eines Erbes muss innerhalb von sechs Wochen nach dem Bekannt werden des Erbfalles erklärt werden. Dies muss ausdrücklich vor dem Nachlassgericht oder in manchen Ländern auch beim Notariat erklärt werden. Wenn die Ausschlagung rechtskräftig ist, fallen keine hohen Gebühren und Kosten an, denn Sie werden behandelt, als ob Sie nie geerbt hätten. Sie treten also auch nicht in irgendeine Haftung für Verbindlichkeiten des Erblassers ein.