Pflichtanteil

Pflichtanteil oder Pflichteil?

Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung zum Pflichtanteil verhindern, dass direkte und enge Nachkommen aus der Erbfolge willkürlich herausgenommen werden können. Dass der Bestandteil zum Pflichtanteil beim Erbe im BGB sinnvoll und richtig ist, wurde im Jahr 2005 vom Bundesverfassungsgericht durch ein Grundsatzurteil noch einmal manifestiert. Das Gericht geht damit davon aus, dass jeder Mensch seinen Kindern, Eltern oder Ehegatten gegenüber eine Pflicht zur Hinterlassung hat. Nur schwerwiegende Gründe, zum Beispiel die Erbunwürdigkeit beim Vererben schließt diese Verpflichtung aus.

Pflichtanteil – der gesetzliche Anspruch des Erben

Wenn ein naher Verwandter Sie buchstäblich enterbt, so haben Sie unter Umständen einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtanteil. Denn es gilt der Grundsatz, dass man Ihnen als Verwandten ersten Grades (eigene (und adoptierte) Kinder, Eltern, Ehe- oder Lebenspartner) ein Erbe nicht vorenthalten darf. Dieses gesetzliche Recht kann der Erblasser im Testament nur einschränken oder mit besonderer und berechtigter Begründung auch entziehen. Es gibt ganz bestimmte Vorschriften, wie sich der Pflichtanteil zusammensetzt. Er ist jedoch in jedem Fall nur ein Geldanspruch an den Haupterben. Ein Anspruch zu einer Mitbeteiligung einer Immobilie im Grundbuch ergibt sich beim Pflichtanteilsanspruch nicht. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren (§ 2332 BGB), es gibt jedoch auch hier die Vorgabe, dass man von dem Erbfall und seinen besonderen Bestimmungen gewusst haben muss.

Pflichtanteil Auszahlung kann das Erbe gefährden

Wenn ein Pflichtanteilsanspruch rechtsgültig ist, wird der Erbe sofort zur Zahlung verpflichtet. Diese Verpflichtung kann den Erhalt eines Erbes (zum Beispiel einer Firma) akut gefährden. Wenn der Erbe nicht in der Lage ist, den Pflichtanteil auszuzahlen, wird ein Verkauf unumgänglich sein. Den Anspruch kann der Berechtigte zur Not nämlich auch einklagen. Ein Pflichtanteil ist ebenso auch vererblich und übertragbar (pfändbar und verkäuflich). Damit der Erbe nicht in Bedrängnis gerät kann der Erblasser mit einem Pflichtanteilsverzicht oder durch eine Pflichtteilsversicherung Vorsorge treffen. Es gibt auch hier noch einige weitere Möglichkeiten, zu denen man einen guten Rechtsanwalt zu Rate ziehen kann.

Pflichtanteilsverzicht oder Pflichtanteilsaufhebung

Keinen Anspruch auf Ihr Pflichtteil haben Sie:

  1. Wenn Sie auf Ihren Pflichtanteil rechtsgültig verzichtet haben, dies könnte der Fall sein wenn Sie vorab schon bei Lebzeiten Schenkungen erhalten
  2. Wenn Sie die Erbschaft abgelehnt haben
  3. Wenn der Erbe erbunwürdig ist
  4. Bei einer gesetzlich fundierten Pflichtteilsentziehung
  5. Nach einer rechtskräftigen Scheidung oder Ehe-Aufhebung oder dessen Beantragung vorliegt

 

Pflichtanteil Wert und Höhe

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Der Wert des Pflichtanteils wird zum Stichtag des Erbfalles bestimmt. Er wird vom Nachlassgericht geschätzt. Auch wenn im Testament ein bestimmter Wert festgelegt ist, gilt grundsätzlich der Stichtagswert, dies heißt bei Immobilien der so genannte „Verkehrswert“ , umgangssprachlich der Verkaufswert. Lebensversicherungen werden beim Pflichtanteil nicht berechnet. Zur Feststellung des gesamten Vermögens kann der Pflichtanteilsberechtigte verlangen, das Nachlassverzeichnis (falls vorhanden) einzusehen.  Die Berechnungen des Pflichtanteiles sind äußerst kompliziert und müssen die Umstände des Erbfalles komplett berücksichtigen, deshalb ist auch die Erstellung eines Beispieles sinnlos. Es gibt zur Berechnung des Pflichtteilsanspruches auch noch die Berücksichtigung von „Anrechnung, Ausgleichung und Pflichtteilsergänzungen“. Diese Regelungen sind selbst für Fachleute sehr schwierig, geschweige denn für Laien. Ihr Erbfall könnte ganz anders aussehen und deshalb ist es anzuraten, in diesem Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihnen den Pflichtanteil berechnen kann.

Anfechtung des Pflichtteils

Wenn Sie mit den Regelungen im Testament nicht einverstanden sind, können Sie das Testament anfechten. Ein Verwandter ersten Grades, der enterbt wurde, wird dies in der Regel auch tun. Wer einen berechtigten Pflichtanteil durchsetzen möchte, wird eine Anfechtungsklage beim Gericht einreichen.