Testament-handschriftlich schreiben

Testament handschriftlich

Gerne dürfen Sie alle hier vorliegenden Muster und Beispiele frei verwenden

Das handschriftliche Testament hat viele verschiedene Namen. Es heißt auch eigenhändiges Testament oder privatschriftliches Testament. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei, ob Sie das Testament vor einem Notar erklären oder privat zu Hause handschriftlich erstellen. Wir bleiben jedoch bei der Formulierung „handschriftlich,“ denn wir unterscheiden nicht, wo sie das Testament verfassen möchten. Die Möglichkeit das handschriftliche Testament bei einem Notar zu hinterlegen, bleibt ihnen ja unbenommen.

 

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Handschriftlich und eigenhändig ist wichtig!

Das handschriftliche Testament muss zwingen von Ihnen auch eigenhändig verfasst sein, sonst ist es vor dem Gesetzgeber ungültig und kann jederzeit angefochten werden. Sie können das Testament auch in jeder beliebigen Sprache oder Schrift schreiben, Hauptsache es trägt von der ersten Silbe bis zum letzten Punkt Ihre eigene Handschrift. Fügen Sie auch nicht ein einziges Wort mit dem Computer oder einer Schreibmaschine ein. Auch Tonträger sind beim handschriftlichen Testament nicht gültig. Setzen Sie ebenso keine missverständlichen Formulierungen in das handschriftliche Testament, denn jeder sollte sofort verstehen können, was Sie verfügen.

Wenn Sie einen Entwurf machen und diesen aufheben, sollten Sie auch einen Vermerk darauf schreiben, dass es kein Testament, sondern erst dessen Vorbereitung ist. Der Entwurf ist allerdings nicht gültig, falls der Erbfall eintritt, er gilt nicht als Testament. Sie können ein Testament handschriftlich auf das kleinste Blatt – selbst einen Schmierzettel schreiben – wenn Sie die Form wahren ist es gültig. Es gibt auch Ausnahmen, dass Sie sich zum Schreiben des Testaments Hilfe holen können, doch  Sie sollten trotzdem in der Lage sein,  auch selbst schreiben zu können. Diese Regelung hat jedoch Tücken und deshalb würden wir diese Variante auch nicht empfehlen.

Handschriftliches Testament immer mit Unterschrift

Wichtig ist natürlich auch beim handschriftlichen Testament, wie bei jedem anderen Dokument auch, die Unterschrift. Diese Unterschrift sollte als letzte Zeile auch auf der letzten Seite des Testaments stehen. Unterschreiben Sie mit Ihrem Vor- und Nachnamen. Es ist zwar nicht zwingend gesetzlich notwendig, doch es können mit einer solchen kompletten Unterschrift  im handschriftlichen Testament keine Missverständnisse auftreten. Wenn Sie nach einiger Zeit noch einen Zusatz zum Testament fertigen möchten, sollten Sie diesen nicht nur hinzufügen, sondern auch noch einmal komplett signieren.

Änderungen im handschriftlichen Testament

Es ist gesetzlich nicht zwingend notwendig den  Ort und  das Datum anzugeben. Dies macht jedoch Sinn, damit bei Änderungen das letzte Erbdokument zweifelsfrei ermittelt werden kann. Sie haben nämlich jederzeit die Möglichkeit, weitere Erben zu benennen oder auch einen vorgesehenen Erben ganz aus dem handschriftlichen Testament herauszunehmen. Das letzte Testament ist immer rechtsgültig und maßgeblich im Erbfall. Wenn Sie das Testament sicher aufbewahren wollen, gibt es die Möglichkeit dies beim Notar zu hinterlegen. In diesem Fall ist eine Änderung des Testaments ein bisschen umständlicher, als wenn Sie es zu Hause aufbewahren.

Handschriftliches  Testament und Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist ein Rechtsbegriff der bedeutet, dass Sie die Folgen Ihres Handelns kennen und sich dessen auch bewusst sind. Wer entmündigt wurde, bewusstlos ist – z.B. nach einem Unfall –  oder schwer geistig behindert ist, wird gesetzlich nicht testierfähig sein. Wenn diese Testierfähigkeit angezweifelt werden kann, hätte jeder Erbberechtigte die Möglichkeit das Testament anzufechten. Beim Durchschnittsbürger, der ein handschriftliches Testament verfassen möchte wird dies wohl auch nicht bezweifelt. Es ist also nicht zwingend notwendig für einen Menschen in normaler geistiger Verfassung sich diese Testierfähigkeit bescheinigen zu lassen.

Wir  wünschen Ihnen viel Erfolg beim schreiben Ihres Testaments und empfehlen Ihnen, auch die weiteren Informationen zu lesen.