Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll?

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Eine Nichtveranlagungsbescheinigung gibt es beim Finanzamt vor wie nach.  Kapitalanleger, deren Einkommen zum Beispiel im Jahr 2009 vermutlich 7.834 € bei Ledigen / 15.668 € bei Verheiraten nicht übersteigen, können diese beim zuständigen Finanzamt beantragen. Ohne einen entsprechenden Antrag und bei Übersteigen der Einkunftsgrenzen wird die Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung genannt) nicht ausgestellt. Wenn man diese Bescheinigung hat,  erhalten die Steuerzahler die Reinerträge ohne einen Zinsabschlag an den Fiskus abführen zu müssen ausgezahlt. Diese Bescheinigung ist hauptsächlich für Rentner und Minderjährige gedacht. Dies ist allerdings nur dann der Fall oder interessant wenn sie auch Zinseinkünfte über den Sparerpauschbetrag hinaus (801 € ledig / 1.602 € verheiratet erzielt haben.

Tipp: Eine solche Nichtveranlagungsbescheinigung wird für 3 Jahre ausgefertigt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes muss sie wieder neu beantragt werden, denn zwischenzeitlich könnten sich ja auch die Voraussetzungen geändert haben.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung erspart den Freistellungsauftrag für die Bank. Die NV-Bescheinigung ist jedoch keine Steuerpflichtbefreiung. Sollten also die Einkünfte höher ausfallen als gedacht muss der, den Grundfreibetrag übersteigende Betrag, eben doch versteuert werden.

Antrag auf eine NV-Bescheinigung

[the_ad id=“452″]Ein Formular kann Jahres-neutral im Management System der Bundesfinanzverwaltung im PDF-Format heruntergeladen werden. Das Formblatt kann auch gleich online am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Ein Antrag kann jedoch ebenso auch völlig formlos beim Finanzamt gestellt werden. Für diese Variante braucht das Finanzamt alle Steuerbescheide der davor liegenden Jahre.

Kinder wird gerne Vermögen übertragen um die daraus erzielten Kapitalerträge steuergünstig zu erhalten. die Eltern müssten dafür allerdings immer eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Minderjährige haben normalerweise kein Einkommen und zumeist werden Zinseinkünfte die Freibeträge zumeist nicht übersteigen.

Auch Rentner haben gewohnheitsgemäß nicht unbedingt ein Arbeitseinkommen. In einem Antrag muss man allerdings auch die Renten-, Kapital- und Einnahmen aus Nebenjobs benannt werden. Davon abgezogen werden die Steuer senkenden Posten wie der Behindertenpauschbetrag, diverse Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die allerdings zu einem Teil auch selbst getragen werden müssen. Dies kann bei Kindern mit Kindergeld 3 % der Einkünfte sein. Für Kinderlose oder wenn die Kinder bereits eigenes Einkommen über dem Kindergeldfreibetrag haben beträgt der Eigenanteil derzeit 5 %.  erklären.