Ehegattentestament

Gerne dürfen Sie alle hier vorliegenden Muster und Beispiele frei verwenden

Das Ehegattentestament ist im BGB in verschiedenen Formen vorgesehen. Eheleute oder fest eingetragene Lebenspartnerschaften beabsichtigen mit dieser Testamentsform die Absicherung des überlebenden Partners. Ein Ehegattentestament kann man auch handschriftlich verfassen.

Gemeinschaftliches Testament

Beim Abfassen des gemeinschaftlichen Nachlasses schreibt ein Ehegatte das gemeinschaftliche Testament und der Partner unterschreibt dies lediglich. Ein gemeinschaftliches Testament ist vorerst nur Ehegatten vorbehalten. Es könnte sein, dass bei den heutigen Lebensformen auch Lebensgefährten einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dies zukünftig einmal ermöglicht wird. In der aktuellen Rechtsprechung können inzwischen nämlich auch homosexuelle eingetragene Lebenspartnerschaften dieses gemeinschaftliche Testament schreiben.

Ehegattentestament Formen

Ehepartner und Lebenspartnerschaften haben das Recht,  ihren Nachlass auf verschiedene Weise mit einem Testament zu ordnen. Jeder Ehegatte oder  Lebenspartner, kann sein Testament handschriftlich oder mit einem Notar schreiben. Diese Form des Testaments hat jedoch den Nachteil, dass jeder Partner für sich das Testament widerrufen oder ändern kann, ohne dem Anderen etwas davon zu sagen. Damit die gegenseitige Begünstigung für beide gleich festgelegt ist empfiehlt sich  ein gemeinschaftliches Testament. In dieser Testamentsform müssen beide gemeinsam und gleichzeitig ihren letzten Willen bekunden.  Eine einseitige Änderung ist beim gemeinsamen Ehegattentestament  nicht möglich. Das Ehegattentestament in dieser Form setzt voraus, dass bei im gegenseitigen Einvernehmen die Vermögensaufteilung regeln möchten.

Auch wenn Sie beide getrennte Testamente erstellt haben und diese erkennbar eine gegenseitige Begünstigung ergeben, kann man diese zu einem gemeinschaftlichen Testament zusammenführen. Ebenso kann einer der Ehegatten oder Lebenspartner das Testament verfassen und der andere Partner unterzeichnet zusätzlich mit  Zeit-  und Ortsangabe und seiner Unterschrift.

Ein gemeinschaftliches Testament wird im Falle der Auflösung der Partnerschaft unwirksam. Dies ist auch dann schon der Fall, wenn einer der Partner die Scheidung einreicht. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn eine spezielle Verfügung im gemeinschaftlichen Testament steht, dass der Vertrag auch in diesem Falle gültig bleiben soll, dies wird jedoch äußerst selten der Fall sein.

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Berliner Testament Muster








Ehegattentestament handschriftlich

Das Ehegattentestament kann natürlich auch handschriftlich, privat zu Hause oder vor einem Notar erstellt werden. Hier genügt es auch, wenn ein Partner dieses Ehegattentestament eigenhändig schreibt und der andere ebenfalls unterzeichnet. Es ist unerlässlich, dass Zeit, Ort und Unterschrift vollständig angegeben sind.  Wenn man einen Zusatz hinschreibt, dies ist auch mein Wille oder dies ist auch mein Testament, dann ist es ganz unmissverständlich auch für die weiteren Erben. Ein Ehegattentestament muss auch von beiden Ehegatten oder Lebenspartnern unterschrieben sein. Eine einseitige Erklärung ist ungültig. Das handschriftliche Ehegattentestament kann auch aus zwei Testamenten, die den gemeinschaftlichen Willen bekunden, zusammengeführt werden. Falls Sie noch Zusätze oder Änderungen zu einem handschriftlichen Ehegattentestament wünschen, müssen diese gemeinschaftlich gefertigt werden und beide Unterschriften tragen. Dieses handschriftliche Ehegattentestament kann auch beim Notar erstellt werden. Falls Sie dies zu Hause schreiben, können Sie es auch bei einem Notar hinterlegen.

Ehegattentestament wer erbt?

Im Ehegattentestament ist der übereinstimmende letzte Wille notwendig.  Meist wird diese Form gewählt, um den Ehepartner abzusichern. Es soll hierbei meist verhindert werden, dass eine dritte Personen erbt. Selbstverständlich wäre es jedoch auch möglich, dies auch im Ehegattentestament zu bestimmen.  Meist ist jedoch gewünscht, dass der überlebende Partner gegenüber anderen Erbansprüchen unabhängig und geschützt bleibt.  Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und es würde sich hieraus eine Erbengemeinschaft ergeben. Doch eine Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Elternteil und den Kindern kann auch schwierig sein. Je nachdem, ob die Kinder in Geldnot sind oder einfach nur ihr Erbe ausbezahlt haben wollen, das kann den überlebenden Elternteil sehr in Bedrängnis bringen. Schwierig wird es, wenn Kinder noch unmündig sind, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden muss ein Ergänzungspfleger hinzugezogen werden.

Dass diese Konstellation Probleme mit sich bringen kann, müssen wir hier wohl nicht weiter erläutern. Es erklärt sich daher schon von selbst, dass sich Ehegatten gegenseitig beerben und nach dem Ableben des zweiten Elternteils die  Kinder Kinder zum Zug kommen. Diese Regelung trifft das „Berliner Testament“.

Ehegattentestament als Berliner Testament

Beide Partner setzen sich gegenseitig als Erben ein. In diesem Ehegattentestament kommt als Besonderheit dazu, dass sie vorher schon festsetzen, dass nach dem Ableben beider Elternteile der Nachlass z.B.  an die Kinder geht. Dies ist der Grundgedanke des „Berliner Testaments.“ Die Kinder erben bei diesem Ehegattentestament also zum Schluss. Es gibt bei den Formulierungen auch einige Möglichkeiten, den Pflichtanteilsanspruch der Kinder zumindest teilweise zu umgehen.